Bestätigte Corona-Tests für Mitarbeitende
Arbeitgeber*innen können ihren Mitarbeitenden nun auch offiziell einen Corona-Testnachweis ausstellen. Unternehmen, die innerbetriebliche Corona-Schnelltests anbieten und über das Ergebnis einen Nachweis ausstellen möchten, müssen dies beim Landes-Gesundheitsministerium online anzeigen.