Berichte aus den Nachbarstädten

Kommunen bringen Förderanträge für schnelles Internet auf den Weg

Schnelles Internet für alle gehört heute für viele Bürger zu den Grundversorgungsansprüchen wie Strom und Wasser. Deshalb haben sich im Kreis Kleve in den vergangenen Monaten die Räte der Städte und Gemeinden mit dem Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in solchen Bereichen beschäftigt, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bisher noch nicht gelungen ist und absehbar in den kommenden drei Jahren auch nicht gelingen wird. 15 Räte im Kreis Kleve haben entsprechende Beschlüsse zur gemeinsamen Beantragung von Fördermitteln und zur Finanzierung des kommunalen Eigenanteils gefasst. Der Kreis Kleve bündelt das gemeinsame Bestreben der Kommunen, mit insgesamt drei Förderanträgen den Breitbandausbau in diesen so genannten „weißen Flecken“ voranzutreiben. Vor wenigen Tagen stimmten die Mitglieder des Kreistages einstimmig der Übernahme dieser freiwilligen Leistung durch den Kreis Kleve zu, der damit die entsprechenden Förderanträge stellt und das Großprojekt betreut.
Nun unterzeichneten Landrat Wolfgang Spreen sowie die 15 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bzw. deren Vertreter im Kreishaus die Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus im Kreis Kleve. Damit können die drei Förderanträge fristgerecht vor dem Ablauf des Förderaufrufs Ende Februar auf den Weg gebracht werden. „Der Kreis Kleve hat die Betreuung des Breitbandausbauprojekts im Interesse der Kommunen und damit der Bürgerinnen und Bürger vor Ort gerne übernommen“, betont Landrat Wolfgang Spreen. „Im Idealfall betragen die Fördermittel von Bund und Land für die 15 teilnehmenden Kommunen einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag, mit dem kreisweit mehr als 7.000 ländliche Grundstücke angeschlossen werden können.“ Damit wäre es möglich, in diesen Bereichen rund 12.000 Endverbraucher-Anschlüsse zu schaffen. Die höhere Zahl ist darauf zurückzuführen, dass auf einigen Grundstücken beispielsweise Mehrfamilienhäuser stehen. Ohne die öffentliche Förderung würden die „weißen Flecken“ auf der Landkarte des Kreisgebietes wohl noch lange bestehen bleiben.
Kreistag stimmte für Breitbandausbauprojekt
Für die 15 Kommunen gibt es aufgrund bestehender Förderobergrenzen insgesamt drei Förderanträge. Der Kreis Kleve hatte die Wirtschaftsförderung Kreis Kleve mit der Vorbereitung der gemeinsamen Antragstellung betraut. Zum „Antrag Nord“ gehören Emmerich am Rhein, Bedburg-Hau, Goch und Kleve. Der „Antrag Mitte“ umfasst Kalkar, Kevelaer, Rees, Uedem und Weeze. Geldern, Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen und Wachtendonk bilden den „Antrag Süd“. Die Fördermittelanträge durchlaufen ein Bewertungsverfahren, bei dem auch der Zusammenschluss mehrerer Gemeinden oder landkreisweite Projekte relevant für die Wertung sind. Nicht mit dabei ist die Gemeinde Kranenburg, die einen eigenen Förderantrag stellen wird.
Bund und Land stellen für Ausbauprojekte der „weißen Flecken“ aktuell einen 90-prozentigen Fördermittelanteil zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke bereit. Hierbei handelt es sich um den zusätzlichen Finanzbedarf, der erforderlich ist, damit der Netzausbau von einem Privatunternehmen wirtschaftlich lukrativ durchgeführt werden kann. Den zehnprozentigen Eigenanteil zur Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke leistet die jeweilige Kommune. Mit der nun unterzeichneten Kooperationsvereinbarung kann der Kreis Kleve die drei Fördermittelanträge beim Bund einreichen.

Haft und Schmerzensgeld wegen Messerangriff

Zwei Jahre und neun Monate wegen schwerer Körperverletzung – so lautete am Mittwoch, 15. Februar 2017, das Urteil der Großen Strafkammer am Landgericht Kleve gegen den 33-jährigen Weezer, der im Juli vergangenen Jahres seine Ex-Freundin aus Kevelaer mit einem Messer verletzt hatte. Außerdem muss der Angeklagte 5000 Euro mit fünf Prozent Zinsen an das Opfer zahlen – abzüglich der insgesamt 3000 Euro, die er bereits an das Opfer gezahlt hat.
Damit blieb das Gericht knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte. Die Nebenklage hatte eine “angemessene Strafe” und eine Verurteilung wegen “versuchten Totschlags” gefordert.
Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte nach einem Streit mit seiner Freundin in ihrer Wohnung aus der Küche mit einem Messer gekommen, auf sie zugestürmt sei und auf sie eingestochen habe. Dabei hatte er ihr eine fünf Zentimeter breite Schnittwunde und zwei Stichverletzungen an der linken Hand zugefügt.
“Das mag für den Angeklagten eine harte Strafe sein, aber es war Glück im Unglück”, führte Richter Martin Laux in seiner Urteilsbegründung aus. Denn die Verletzung sei “potenziell lebensgefährlich” gewesen. Ohne Frage hätte die Frau versterben können, wenn er sie anders mit dem Messer erwischt hätte. “Dann hätte er mit der Schuld, die Mutter seines Kindes getötet zu haben, leben müssen. Und das Kind wäre ohne Mutter und ohne den Vater aufgewachsen.” Das sei allen zum Glück erspart geblieben. “Das Hantieren mit so einem Messer am Halsbereich kann schlimmste Folgen haben, das muss sich im Urteil wiederfinden.”
Es sei bereits im Rahmen der seit Anfang 2013 bestehenden Beziehung zu “Handgreiflich-keiten und Bedrohungen” gekommen. Als Beispiel nannte er einen Vorfall im April 2016, wo der Angeklagte gedroht habe, “mit dem Messer vorbei” zu kommen.
An dem besagten Abend Anfang Juli sei er “erbost und verärgert” von einer Bemerkung der Freundin gewesen, sie würden zu sehr aufeinanderhängen. Nach einem Streitgespräch habe er die Wohnung verlassen, sei wieder zurückgekehrt, habe ihr Vorwürfe gemacht und sei dann in die Küche gegangen, um dann mit einem 15 Zentimeter langen Messer zurückzukommen.
Er sei dann “in aggressiver Haltung” auf das Opfer auf dem Sofa zugegangen, sein anwesender Schwager habe ihn versucht festzuhalten und eine Freundin des Opfers  versucht, sich schützend vor sie zu legen. Er habe aber mehrfach an dieser Frau vorbei auf die Ex-Freundin eingestochen und ihr die Verletzungen zugefügt.
Schuldfähigkeit nicht beeinträchtigt
Laux machte deutlich, dass die Schuldfähigkeit des Mannes weder durch die maximal 1,2 Promille Alkohol im Blut noch durch andere Umstände vermindert gewesen sei. Die durch einen früheren Verkehrsunfall mit Todesfolge ausgelöste “posttraumatische Störung” habe keinen Zusammenhang mit der Tat gehabt.
Die Aussagen des Opfers und ihrer Freundin seien  “glaubwürdig” gewesen. Einen “nicht unerheblichen” Beweiswert stellten auch die Aussagen des Schwagers unmittelbar nach der Tat dar, wo er von einer vorsätzlichen Attacke auf die Ex-Freundin gesprochen habe. Seine Aussagen bei der Polizei und vor Gericht, er habe es nicht wahrgenommen, wertete Laux als “Falschaussage”. Sie sei mutmaßlich auf das Verwandschaftsverhältnis zurückzuführen.
Dazu komme die Aussage des Arztes und der Gutachterin, die die Verletzungen des Opfers und der Hand des Weezers nicht im Einklang mit dieser These bringen konnten, wohl aber mit “vorsätzlicher Körperverletzung.” Die Äußerungen des Angeklagten und seines Anwalts, es habe sich um einen versehentlichen Sturz und damit um einen Unfall gehandelt, seien durch die Beweisaufnahme wiederlegt, so Richter Laux. “Das war per se schon wenig glaubhaft, denn warum hat der Schwager ihn festgehalten?”
Echte Reue und die Übernahme des persönlichen Verhaltens habe die Kammer nicht er-kennen können. Der Anwalt des Angeklagten, Dr. Scholte, hatte zuvor von einer “subjektiven Wahrheit” seines Mandanten gesprochen, der das Ganze immer noch als Unfall betrachte, aber zugestehe, dass sich die Angelegenheit real anders zugetragen habe. Das Gericht wertete das als “Geständnis mit deutlich eingeschränktem Wert”, das dazu noch “zum spätestmöglichen Zeitpunkt” im Rahmen des Anwaltsplädoyers “unter dem Eindruck der Beweislast” erfolgt sei.
“Das war mehr ein sich Fügen in die Beweisaufnahme”, so die klare Ansage von Laux. “Von Unfall bis schwerer Körperverletzung besteht ein himmelweiter Unterschied.” Damit gebe es auch keine Basis für einen Täter-Opfer-Ausgleich, auch wenn der Angeklagte ihr schon 2000 Euro als Schadensersatz gezahlt habe und dessen Anwalt der Anwältin des Opfers am Schlusstag einen Scheck über weitere 1000 Euro übergab.
Tötungsabsicht nicht mit Sicherheit feststellbar
Eine “bedingte Tötungsabsicht” sei aber zugunsten des Angeklagten nicht mit der “für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit” feststellbar, folgte er der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls vom Vorwurf des “versuchten Totschlags” Abstand genommen hatte. “Die Art der Gewaltanwendung und die Verletzungen” sprächen zwar dafür, weil sie “potenziell lebensgefährlich” für die junge Frau gewesen seien – es sei naheliegend, dass der Angeklagte in Kauf nahm, dass sie sterben könnte. Dagegen aber spreche die in der Erregung vollzogene affektive, spontane Handlung und die Tatsache, dass er die Tat dann nicht vollendet habe – entweder weil er das Messer im Handgemenge mit dem Schwager verloren oder es selbst auf dem Sofa unmittelbar nach den Stichen fallen gelassen habe. Außerdem sei er über die Tat erschrocken, wollte das Opfer ins Krankenhaus bringen.
Der Staatsanwalt hatte zuvor deutlich gemacht, dass es sich nicht um ein Unfallgeschehen und keine versuchte Tötung handele. Das Ganze sei eine “Beziehungstat” und ein “vorsätzlich gewollter Angriff”, die Unfallversion eine “reine Schutzbehauptung” gewesen. Zu Gunsten des Angeklagten lasse sich aber nicht feststellen, ob man ihm das Messer aus der Hand geschlagen oder er es selbst auf das Sofa gelegt habe.
Der Anwalt des Beschuldigten, Dr. Karl Scholten, hatte auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in einem “minderschweren Fall” und eine “milde Strafe” plädiert. Die Verletzung sei “nicht lebensgefährlich” gewesen, ein Verurteilung wegen versuchtem Totschlag nicht gerechtfertigt. Er sprach von “mehreren subjektiven Wahrheiten des Tatgeschehens” und verteidigte so indirekt die Wahrnehmung eines “Unfalls” durch den Angeklagten. “Was Verteidigung und Angeklagter anerkennen, ist, dass seine subjektive Wahrheit nicht mit der objektiven Wahrheit in Einklang zu bringen ist.”
Somit sei zu akzeptieren, dass es einen Angriff mit Verletzungen gegeben habe und entsprechende Schadensersatzforderungen bestehen. Der Angeklagte habe über die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit hinaus versucht, den immateriellen Schaden gutzumachen. Es bestehe die Basis für einen Täter-Opfer-Ausgleich, obwohl das Opfer diesen abgelehnt habe, sehr wohl aber seine Entschuldigung zur Kenntnis genommen habe.
Der Angeklagte selbst hatte sich nochmal bei dem anwesenden Opfer entschuldigt. “Ich kann mir das nicht erklären. Es tut mir unendlich leid.”
Der Fall dürfte noch nicht ausgestanden sein, denn der Angeklagte hat noch die Möglichkeit in Revision zu gehen. Dementsprechend hob Richter Laux den Haftbefehl nach sieben Monaten Untersuchungshaft auf. Es bestehe bei dem Mann keine Fluchtgefahr.

Lukas Rieger beim Jugendfestival Courage

Seine 1,6 Millionen Abonnenten auf Instagram wissen, dass sie alle zwei, drei Tagen ein neues Foto sehen können. Stets sind es zwischen 110.000 und 180.000 junge, zumeist weibliche Fans, die die aktuelle Momentaufnahme aus dem Leben ihres Stars mit „Gefällt mir“ kommentieren. Die 14 Konzerte seiner Europatournee waren restlos ausverkauft und das Youtube-Video seines Songs „Elevate“ wurde mehr als 3,7 Millionen Mal aufgerufen. Die „Lukinators“ genannten Fans können sich nun auf einen Auftritt ihres Stars in der Region freuen, denn Lukas Rieger kommt zum Jugendfestival Courage des Kreises Kleve. Mit seinen Songs zwischen Pop, R&B und Ballade sowie einer mitreißenden Live-Show wird der 17-Jährige die Fans begeistern. „Lukas Rieger und Max Giesinger – ein toller Mix, insbesondere für unsere jungen Musikfans“, blickt Landrat Wolfgang Spreen auf die kreiseigene Großveranstaltung am 24. Juni. Maximal 8.000 Fans können beim Jugendfestival Courage vor Ort mit dabei sein.
„Kreisch-Alarm“ garantiert
Der junge Social-Media-Künstler hat in den vergangenen Monaten die Singles „Elevate“ und „Let Me Know“ herausgebracht. Im Herbst 2016 realisierte er in Los Angeles mit den Produzenten von Justin Bieber, Selena Gomez, Chris Brown und Rihanna sein Debüt-Album „Compass“, das Platz vier der Albumcharts erreichte. Seine Bühnenshow sorgt stets für einen ausgeprägten „Kreisch-Alarm“ bei den jungen Fans, die weit überwiegend weiblich und zwischen 10 und 15 Jahre alt sind. Lukas Rieger hat das Courage-Motto fest im Blick. „Für Toleranz – gegen Gewalt: beide Eigenschaften sind mega-wichtig. Ich freue mich darauf, mit allen Gästen des Jugendfestivals Courage eine gemeinsame Party zu feiern und hier ein deutliches Signal zu setzen“, blickt Lukas Rieger auf seinen Auftritt im Museumspark Schloss Moyland.
Eintrittskarten für zehn Euro
Eintrittskarten für zehn Euro gibts im Ticketshop unter www.jugendforum-courage.de. Beim Online-Ticketkauf kommt zum Eintrittspreis eine Servicegebühr sowie Kosten des Geldinstituts dazu (insgesamt etwa 1,70 Euro). Die über den Online-Ticketshop erworbene Karte wird einfach auf dem heimischen Drucker ausgedruckt, sodass keine Versandkosten anfallen. Der Kartenvorverkauf in den Vorverkaufsstellen beginnt im März 2017.

Stefan Persing verlässt das Marienhospital

Stefan Persing (51) wird zum 1. Februar 2017 neuer Pflegedienstleiter des Gocher Wilhelm-Anton-Hospitals. Er war zuletzt stellvertretender Pflegedienstleiter des Kevelaerer Marienhospitals, das ebenso wie das Wilhelm-Anton-Hospital zum Katholischen Karl-Leisner-Klinikum gehört.
„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Stefan Persing einen so qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter für die Pflegedienstleitung des Wilhelm-Anton-Hospitals gewinnen konnten“, sagt Anett Jaschner, Pflegedirektorin des Katholischen Karl-Leisner-Klinikums.
Stefan Persing war 29 Jahre für das Kevelaerer Marienhospital tätig. Nach seiner Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger hat er im Haus auf verschiedenen Stationen gearbeitet. Er hat währenddessen die Weiterbildungen zum Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie, zur Stationsleitung und zum Gefäßassistenten absolviert. Weiter ist er Wundexperte und hat den Studiengang Bachelor of Arts in Public Healthcare and Casemanagement absolviert. Stefan Persing hat die Aufnahmestation des Marienhospitals – ein Dreh- und Angelpunkt im Krankenhaus – mitaufgebaut und pflegerisch geleitet. Zuletzt war er stellvertretender Pflegedienstleiter des Marienhospitals und Beauftragter für PKMS (hochaufwendige Pflege) des Katholischen Karl-Leisner-Klinikums.
Stefan Persing lebt in Wesel, ist verheiratet und hat drei Kinder. Er übernimmt die Pflegedienstleitung von Klaus Degenhardt, der künftig für das Katholische Alten- und Pflegehilfenetzwerk am Niederrhein (KAN) tätig ist.

Neujahrsempfang bei der Lebenshilfe Gelderland

Eng wurde es im neuen Lebenshilfe-Center der Lebenshilfe Gelderland am Nierspark Geldern, in dem sonst so großzügigen neuen Gebäude. Doch als die Geschäftsführung zum schon traditionellen Neujahrsempfang einlud folgten dem Aufruf wieder ein Großteil der über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Immerhin ist bekannt, dass die Geschäftsführung zu diesem Termin oft viel Neues zu verkünden hat. So konnte das Unternehmen auch in diesem Jahr wieder auf ein erfolgreiches Jahr zurück schauen. Mit der Gründung der Bildungsakademie BiWak – Inklusion Lehren und Lernen – und dem neuen Integrationsunternehmen, der Lebenshilfe Gelderland Servicegesellschaft gGmbH, wurden Grundlagen für das Bestreben einer inklusiven Gesellschaft näher zu kommen gelegt. Auch für das neue Jahr stehen viele Neuerungen an. So konnte der Geschäftsführer, Günter Voß, verkünden, dass das Grundstück für die neue Wohneinrichtung in Kevelaer am Bahnhof bereits gekauft sei. Auch die Planungen für die neue Wohnstätte in Geldern seien weitgehend abgeschlossen, so dass mit der Umsetzung dieser beiden Projekte in diesem Jahr zu rechnen ist.
Dieses Jahr sprach der Geschäftsführer seinen Mitarbeitern nicht nur seinen Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit aus, sondern präsentierte auch den frisch entworfenen und gedruckten Gesundheitskalender für die Mitarbeiter. „Mit einer Krankenquote von 4,96 Prozent liegt die Lebenshilfe Gelderland im unteren Bereich vergleichbarer Unternehmen. Doch das soll uns nicht davon abhalten für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin Gesundheitsfürsorge zu betreiben“, so Voß. Die Kosten für die Angebote wie u. a. Meditation, Entgiften und Entschlacken, Yoga, Rückenschule und Selbstbehauptungskurse für Frauen, werden vom Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen. Einen Vorgeschmack auf die Angebote konnten die Mitarbeiter schon auf dem Neujahrsempfang erleben. So wurden in Zusammenarbeit mit der Krankenkasse KKH verschiedene Gesundheitsaktionen wie Massagen, Handkraftmessungen und Spine-Check-Mouse angeboten.
Mit der Prämierung des KVP-Vorschlages (kontinuierlicher Verbesserungsprozess), der jährlich bei der Lebenshilfe Gelderland ausgelobt wird und in diesem Jahr an die Mitarbeiter der Wohnstätte auf der Holbeinstraße in Kevelaer ging, setzte sich das umfangreiche Neujahrsprogramm fort.
Mit den besten Wünschen für das neue Jahr, insbesondere im Hinblick auf das 40-jährige Bestehen der Lebenshilfe Gelderland und den geplanten Aktivitäten im Sommer und Herbst, beendete Herr Voß seine Neujahrsansprache.

Der Stein-Roboter besteht den Praxistext

Die Investitionen zahlen sich aus: Seit der Fertigstellung der urologischen Ambulanz und der urologischen Operationssäle im Klever St.-Antonius-Hospital Ende 2015 – Kosten etwa vier Millionen Euro – arbeitet die Klinik für Urologie am Puls der Zeit: Räumlichkeiten und technische Ausstattung genügen heute höchsten medizinischen Standards. Und die Qualität kommt bei den Patienten an: „Wir sind mit der urologische Klinik des St.-Antonius-Hospitals am unteren Niederrhein führend“, so Chefarzt Dr. Klaus-Dieter Fluch.“ Etwa 2.500 stationäre und 3.500 ambulante Patienten wurden im Jahr 2016 behandelt, Tendenz steigend. 10 Ärzte, davon 6 Fachärzte, und 40 Mitarbeiter aus Pflege und Verwaltung sichern die bestmögliche Versorgung.
Neuer leitender Oberarzt: Priv. Doz. Dr. Steffen Wedel
Mit den gestiegenen Möglichkeiten passt das Katholische Karl-Leisner-Klinikum auch die personelle Besetzung der Klinik für Urologie an. Neuer leitender Oberarzt und Vertreter des Chefarztes ist seit Januar 2017 Priv. Doz. Dr. Steffen Wedel, ausgewiesener Experte im Bereich der konservativen und operativen Uro-Onkologie (Behandlung urologischer Krebsleiden). Wedel hat lange Jahre als Oberarzt an der Universitäts-Klinik Frankfurt gearbeitet. Zuletzt war er als Oberarzt an der urologischen Klinik im Marien-Hospital Herne, Klinikum der Ruhr-Universität Bochum tätig.
Alleinstellungsmerkmal Stein-Roboter
Das Team der Klinik für Urologie bietet heute das gesamte Spektrum urologischer Diagnostik und Therapie an – einzige Ausnahme: Nierentransplantationen. Die Verbesserung der Räumlichkeiten und der technischen Ausstattung ist in der Patientenversorgung unmittelbar spürbar. Auf über 500 Quadratmetern befinden sich neben zwei endoskopischen Operationssälen vier neue Behandlungsräume. Kernstück der urologischen Endoskopie ist ein „stationärer Steinlithotripter“, der mit einem Durchleuchtungstisch kombiniert ist. Das Gerät – im Volksmund auch „Stein-Roboter“ genannt – dient zur Behandlung von Harnleiter- und Nierensteinen. „Wir können nun endoskopische und berührungsfreie Steinzertrümmerungen und operative Steinentfernungen in einer Sitzung durchführen“, freut sich Dr. Fluch. Den Praxistest hat der Klever Stein-Roboter mit Bravour bestanden: „Für uns und die Patienten hat sich die Behandlung um ein Vielfaches vereinfacht und verbessert.“ Das Gerät im St.-Antonius-Hospital ist nach wie vor ein Alleinstellungsmerkmal: Bisher sind in ganz Deutschland nur wenige der hochmodernen Geräte in Betrieb.
Ein weiteres urologisches Technik-Highlight ist der voll digitalisierte urodynamische Messplatz, der die Behandlungsmöglichkeiten männlicher und weiblicher Harninkontinenz erheblich verbessert. Ebenfalls bewährt hat sich eine hochmoderne Ultraschall-Einheit, die
Aufnahmen in bisher nicht gekannter Qualität und Auflösung liefert – auch für die Patienten der Sprechstunde und der Ambulanz. „Sogar dreidimensionale Darstellungen sind möglich“, ist Dr. Fluch begeistert. „Wir haben Diagnostik und Therapie im Kreis Kleve auf ein neues Niveau gehoben.“

Volksbank-Azubis schließen Ausbildung ab

Die Volksbank an der Niers ist stolz auf sechzehn gut ausgebildete Banker, drei davon Auszubildenden schlossen ihre Ausbildung sogar mit Bestnote „Eins“ ab. Zur bestandenen Abschlussprüfung gratulierten Vorstandsmitglied Johannes Janhsen, Personalleiterin Dr. Elke Schax und Ausbildungsleiterin Kathrin Willems. Besondere Glückwünsche gab es für Karina Beemelmans, Charlotte Roloff und Oliver Stenmans, die mit der Note „sehr gut“ ihre Prüfung ablegten.
„Die Ausbildung genießt in der Volksbank einen hohen Stellenwert. Umso mehr freuen wir uns über die guten Ergebnisse unserer Nachwuchsbanker“, sagt Ausbildungsleiterin Willems. „Derzeit suchen wir schon wieder neue Auszubildende für das kommende Jahr“, erläutert Willems mit Blick auf Zukunftsperspektiven für Berufsstarter. Die Bewerbungsfrist für den Ausbildungsstart 2018 läuft bis Ende Februar. Weitere Informationen zu einer Ausbildung bei der Volksbank an der Niers gibt es unter www.vb-niers.de/ausbildung.

Sparkasse Goch-Kevelaer-Weeze feiert drei neue Bankkaufmänner

Drei junge Bankkaufmänner der Sparkasse Goch-Kevelaer-Weeze haben die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt. Dabei erreichte Patrick Janssen in der mündlichen Prüfung 100 Prozent und Levi Eckermann konnte sich über die hervorragende Gesamtnote „sehr gut“ freuen. „Insgesamt freuen sich sowohl die Prüflinge als auch der Vorstand der Sparkasse und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die maßgeblichen Anteil an dem Erfolg der Azubis während der letzten zweieinhalb Jahren hatten“, so Ursula Ries, Personalleiterin der Sparkasse. Im Namen aller Mitarbeiter gratulierten der Vorstand, Thomas Müller und Stefan Eich, sowie Ursula Ries den jungen Bankkaufmännern zur bestandenen Prüfung.
Bewerbungen zur Ausbildung zum Bankkaufmann beziehungsweise zur Bankkauffrau für den Ausbildungsbeginn in 2018 können online eingereicht werden.

Busunternehmertag führt auch nach Kevelaer

Die Vorbereitungen für den diesjährigen „Busunternehmertag Kreis Kleve“ sind in vollem Gange. So soll den internationalen Gästen, die am 17. und 18. März 2017 zum Busunternehmertag in die Region kommen, die Vielfalt der Region präsentiert werden. Ob Priesterhaus, Whiskeybotschaft, Gewächshaus oder historisches Gemäuer – die Wirtschaftsförderung Kreis Kleve setzt mit den Tourismusförderern aus Städten und Gemeinden genau da an, wo der Neuigkeitswert für die wichtigen Multiplikatoren zu erwarten ist.
Ein erstes Erlebnis stellen in diesem Jahr bereits in Weeze das Schloss Wissen und die Schlossruine Hertefeld und in Kevelaer das Hotel Klostergarten dar, welche den Busunternehmern als Übernachtungsstandorte zur Verfügung stehen und schon beim einchecken für eine besondere Atmosphäre sorgen dürften.
Bei der Begrüßung warten die Veranstalter dieses Mal noch mit einem weiteren „Bonbon“ auf: Speziell für den Busunternehmertag 2017 gefertigte Pralinen mit den Wappenzeichen der beteiligten Kommunen warten in bunten Themen-Tassen  auf den Kissen der Gäste auf deren Ankunft.
Im Verlauf der beiden bunt gestalteten Tage am Niederrhein werden die Teilnehmer  eine Agro-Tour in Straelen erleben, den historischen Ortskern von Wachtendonk und die Wallfahrtsstadt Kevelaer erkunden. Getreu dem Veranstaltungstitel „Kreis Kleve – Stadt, Land, Fluss am Niederrhein“ wird die Tour durch die Region fortgesetzt mit einer Fahrt zum Wachtendonkerhof in Wachtendonk, zur Whiskeybotschaft in Kerken und zum Hotel See Park Janssen in Geldern, wo nach einem Vortrag durch die Fach-Journalistin Silke Hahn aus Köln zu aktuellen „Trends im Bus- und Gruppentourismus“ das gemeinsame Abendessen stattfindet.
Am nächsten Morgen stehen eine Besichtigung der Bauernkäserei Straetmanshof in Kerken, der Besuch des Ostermarktes oder der Synagoge in Issum und ein Rundgang zum Priesterhaus in Kevelaer mit anschließendem Mittagessen im ältesten Gebäude der Stadt auf dem Programm.
Nach Empfang des Reise-Segens und einem Besuch des Niederrheinischen Museums für Volkskunde und Kulturgeschichte auf Einladung von Museumleiter Dr. Burkhard Schwering, geht es mit den drei Reisebussen nach Weeze, wo zum Abschluss der Veranstaltung die gemeinsame Kaffeetafel im neuen Bürgerhaus angesteuert wird.
Dort begrüßt Wolfgang Spreen, der Landrat des Kreises Kleve, die Gäste, die aus ganz Deutschland und den Benelux-Ländern anreisen. Sämtliche Tourismusförderer aus allen 16 Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind vor Ort, um den Busunternehmen als wichtige Multiplikatoren einen informativen „Markt der Möglichkeiten“ zu bieten. „Damit möchten wir den Busunternehmern Wege und Ziele in den Kreis Kleve aufzeigen, die Lust aufs Wiederkommen machen“, freuen sich Hans-Josef Kuypers und Irina Tönnißen von der veranstaltenden Wirtschaftsförderung Kreis Kleve auf den touristischen Jahres-Höhepunkt.
Bereits zum fünften Mal führt die Kreis-WfG den Busunternehmertag durch und rechnet auch in diesem Jahr mit etwa 120 Firmenchefs. So soll die Veranstaltung auch diesmal die Anbieter von Ausflugs- und Urlaubsfahrten motivieren, die niederrheinische Region in ihr Jahresprogramm für die nächste Saison aufzunehmen.

Nächste Vorlesung der Kinder-Uni an der Hochschule Rhein-Waal

Am Mittwoch, 18. Januar 2017, geht die Kinder-Uni an der Hochschule Rhein-Waal in die nächste Runde. Marc Kohlen, wissenschaftlicher Mitarbeiter im 3D-Kompetenzzentrum der Hochschule Rhein-Waal, beschäftigt sich in der Vorlesung kindgerecht mit den Wellen jeglicher Art. Der Eintritt ist frei. Beginn ist um 17.15 Uhr im Audimax der Hochschule Rhein-Waal in Kamp-Lintfort, Friedrich-Heinrich-Allee 25.
Wir sind umringt von Wellen. Einige Wellen sind sichtbar, andere nicht. Seit Beginn der Menschheit  werden Wellen ge- und benutzt. In den meisten Fällen unbewusst, da sie unsichtbar sind. In der Kinder-Uni Vorlesung versucht Marc Kohlen gemeinsam mit den Kindern diese Wellen sichtbar zu machen. Wie sehen solche Wellen aus? Wozu können wir diese Wellen nutzen? Am Ende der Vorlesung wird feststehen: Ohne Wellen läuft nichts.
Die Kinder-Uni
Mit der Kinder-Uni bietet die Hochschule Rhein-Waal Kindern zwischen acht und zwölf Jahren die Gelegenheit, sich in speziell für sie entwickelten Vorlesungen (45 Minuten) für die Welt der Wissenschaft zu begeistern. Wie richtige Studentinnen und Studenten erhalten sie Studierendenausweise. Sie sitzen in Hörsälen und können echten Professorinnen und Professoren Löcher in den Bauch fragen. Der große Unterschied zum richtigen Studium ist, dass keine Prüfungen abgelegt werden müssen.
Kinder, die sich für ein Studium an der Kinder-Uni begeistern, können entweder alle oder auch nur einzelne Vorlesungen besuchen. Das aktuelle Vorlesungsverzeichnis der Kinder-Uni ist auf der Homepage der Hochschule Rhein-Waal unter www.hochschule-rhein-waal.de einzusehen. Zu den Vorlesungen ist keine Anmeldung erforderlich.