Buchungsportal wurde kurzfristig angepasst

Bislang wurden im Impfzentrum Kreis Kleve neben der ersten Gruppe der Über-80-Jährigen nur wenige priorisierte Berufsgruppen geimpft, die das NRW-Gesundheitsministerium festgelegt hatte. Bis Anfang der Woche haben 1.860 Personen aus diesen Berufsgruppen, beispielsweise Personal von ambulanten Pflegediensten oder des Rettungsdienstes, ihre Erstimpfungen erhalten.

Nun stellt das NRW-Gesundheitsministerium für die Kalenderwochen 8 und 9 weitere Sonderkontingente des AstraZeneca-Impfstoffs für weitere Berufsgruppen zur Verfügung. Die Terminvergabe erfolgt ebenfalls über das Buchungsportal des Kreises Kleve.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Impftermin sind, dass die impfwillige Person regelmäßig in einer vollstationären Pflegeeinrichtung tätig ist und zu einer der nachfolgenden Berufsgruppen gehört: Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter, Betreuungsrechtspflegerinnen und Betreuungsrechtspfleger, Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpfleger*innen, Frisör*innen und Seelsorger*innen.

Priorisierte Berufsgruppen

Weitere priorisierte Berufsgruppen sind: Medizinprodukteberater*innen bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen, Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben (insbesondere der medizinischen Dienste), Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege (wie der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird) sowie Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege.

Ferner können sich auch Beschäftigte in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Abs. 1 WTG, Demenz-WGs und Beatmungs-WGs unter diesen Bedingungen Impftermine im Impfzentrum buchen. Schließlich sind auch Ärzt*innen und Zahnärzt*innen sowie deren Praxispersonal mit einem Infektionsrisiko für eine SARS-CoV2-Infektion durch Ausübung aerosolgenerierender Tätigkeiten zur Buchung eines Impftermins über das Buchungsportal des Kreises Kleve berechtigt.

Diese steht für die Termine im Impfzentrum nur für die Gruppe der betroffenen 18- bis 64-Jährigen in den genannten Berufsgruppen zur Verfügung, da nur diese den Impfstoff von AstraZeneca erhalten dürfen. Ausnahmefälle, in denen diese Personen 65 Jahre und älter sind, können sich beim Corona-Telefon des Kreises Kleve unter 02821/594 950 melden. Diese Fälle müssen beim Kreis Kleve gesammelt und beim Land NRW angemeldet werden, um hierfür den Impfstoff von Biontech/Pfizer zu erhalten.

Mitarbeitende sowie Selbstständige aus den vorgenannten Berufsgruppen finden weitere Informationen im Buchungsportal des Kreises Kleve unter www.termine.impfzentrum-kreis-kleve.de. Dort ist auch ein Muster der erforderlichen Arbeitgeberbescheinigung bzw. Arbeitgebererklärung gemeinsam mit dem Ticket und den Impfunterlagen nach der Terminbuchung im Download erhältlich. Damit bestätigen die Arbeitgeber bzw. die Selbstständigen die Zugehörigkeit der impfwilligen Personen zu einer der priorisierten Berufsgruppe. Diese Bescheinigung muss beim gebuchten Termin im Impfzentrum zwingend vorgelegt werden.

Zum Impfzentrum Kreis Kleve in Kalkar gibt es Infos unter: www.kreis-kleve.de. Auf der Homepage führt oben in der Infobox ein Direktlink zur Internetseite „Impfzentrum Kreis Kleve“.