In Kevelaer landete der Fall eines störenden Hahns vor den Schiedsmann

Blacky krähte zu früh

Maria Verhülsdonk und ihre Hühner. Foto: FG


Maria Verhülsdonk hält hinter ihrem Haus an der Hubertusstraße sechs Hühner und einen Hahn. Letzterer heißt Blacky, obwohl er schneeweiß ist, doch das tut hier nichts zur Sache. Vielmehr geht es darum, dass Blacky macht, was Hähne morgens immer machen: Krähen. Aber zu früh, zu laut und zu lang, vor allem am Wochenende, meint eine Nachbarin von Frau Verhülsdonk. Nach langem Hin und Her mit vielen Gesprächsangeboten und Schriftverkehr landete die Geschichte um Blacky vor dem Schiedsgericht. Und jetzt darf Blacky nur noch krähen, wenn der Tag längst angebrochen ist.

„Das kann ich nicht verstehen, so nimmt man mir die letzte Freude, die ich noch habe“, schüttelt die 85-jährige mit dem Kopf, die in der großen Küche gerade beim Kartoffelschälen sitzt und den nächsten gelblich-blanken Erdapfel in den Kochtopf plumpsen lässt.

Der Streit um Blacky entwickelte sich im Sommer 2021, als sich die Nachbarsfamilie, die namentlich nicht genannt werden möchte, an Maria Verhülsdonk wendete, weil sie sich durch das Krähen um ihren Schlaf gebracht sah. Nachdem weder persönliche noch telefonische Ansprachen den erhofften Erfolg brachten, schrieben die Nachbarn im Mai diesen Jahres einen Brief. Darin heißt es: „Das Tier ruft nach wie vor sehr früh, sehr laut und meistens ausdauernd. Wir bitten Sie deshalb heute erneut dafür zu sorgen, dass das Tier den Weckruf werktäglich vor 7 Uhr und an den Wochenenden vor 9 Uhr unterlässt. Das frühe Geschrei geht uns an die Substanz.“