Interessierte können sich mit einem Konzept für den Kauf der städtischen Häuser bewerben

Bewerbungsphase für Marktstraße hat begonnen

Die Häuser Nr. 39, 41 und 43 an der Marktstraße (l.) sollen verkauft werden. Foto: Wallfahrtsstadt Kevelaer

Ab sofort können sich Interessierte für das Vergabeverfahren der Gebäude „Marktstraße 39-43“ in Kevelaer bewerben. Mit dem Beschluss der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause zum Teilkriterium „Günstiger Wohnraum“ kann nun die Bewerbungsphase beginnen.

Die Häuser an der Marktstraße 39, 41 und 43 stehen leer und gehören der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Im Zuge der Stadtkernerneuerung und vor allem vor dem Hintergrund der Umgestaltung des Peter-Plümpe-Platzes, sollen die Häuser verkauft werden. Um der städtebaulichen Bedeutung der Innenstadt gerecht zu werden, werden die Häuser im Rahmen einer Konzeptvergabe, also auf Basis der Zuschlagskriterien Preis und Nutzungskonzept, verkauft.

Beschluss für 20. Dezember geplant

Die Ausschreibung soll insgesamt vier Monate dauern. So haben Interessierte genügend Zeit für die Konzepterstellung. Innerhalb der Bearbeitungszeit gibt es außerdem ein Rückfragekolloquium (am 23. August 2022), damit Interessierte Fragen stellen und das Konzept gegebenenfalls noch entsprechend anpassen können. Abgabefrist des Konzeptes ist am 20. Oktober 2022. Der Vergabebeschluss soll in der Ratssitzung am 20. Dezember 2022 gefasst werden.

Das Konzept muss sich an einige Vorgaben halten, die bereits vom Rat beschlossen wurden. So soll im Erdgeschoss ein großflächiges Ladenlokal geschaffen werden und im Obergeschoss günstiger Wohnraum entstehen. Neben einem Zeitplan zum Umsetzungskonzept soll dargelegt werden, ob etwa erneuerbare Energien genutzt werden oder nachhaltige Baustoffe verwendet werden. Außerdem muss ein Stellplatzkonzept mitgeliefert werden, eine Darlegung der Hauptanlieferung über rückwärtige Erschließung für die Belieferung von Ladenlokalen,  sowie Ansichtszeichnungen, die die Integration des Konzeptes in die bestehenden Strukturen der Marktstraße darstellen. Weiterhin müssen zwingend alle drei Gebäude in die Planung einbezogen werden, die von einer Fachplanerin oder einem Fachplaner (wie z.B. Architektin oder Architekt) auf Umsetzbarkeit geprüft werden. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist ebenso mitzuliefern wie die Finanzierungsbereitschaftserklärung eines Finanzinstitutes. Das Konzept wird anonym eingereicht.

Zuschlagskriterien stehen fest

Die Verwaltung der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat gemeinsam mit der Politik auf dieser Basis Zuschlagskriterien für die Vergabeentscheidung erarbeitet. „Mit Hilfe dieser Kriterien kann nachvollziehbar und transparent anhand einer entsprechenden Punktvergabe die Verkaufsentscheidung begründet werden“, so die Verwaltung. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien hat der Rat, den Vorschlägen der Verwaltung folgend, ebenfalls beschlossen.

Neben Kaufpreis und der Berücksichtigung der städtebaulichen Faktoren, soll eine Jury abschließend bewerten, welches Konzept am besten zur Wallfahrtsstadt Kevelaer passt und den Zielvorstellungen entspricht.

Die Vergabeunterlagen können ab sofort auf der Website der Stadt abgerufen werden unter www.kevelaer.de.