Betreuung nur, wenn unbedingt notwendig

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) hat informiert, dass die Betreuungsangebote nicht geschlossen werden. Auch wenn kein Betretungsverbot ausgesprochen wird, wird dringend an Eltern und Familien appelliert, das Betreuungsangebot nur dann zu nutzen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer hat den Appell auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Das erneut explodierende Infektionsgeschehen und die angespannte Lage auf den Intensivstationen machten den Appell notwendig, so das Ministerium. Auch die Kindertagesbetreuung könne einen Beitrag leisten, das gesellschaftliche Leben weitmöglich herunterzufahren.

Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten laut NRW Familienministerium daher folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung:

  • Die geplanten Schließzeiten werden umgesetzt.
  • Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden darüber hinaus nicht geschlossen, d. h. es wird kein Betretungsverbot (wie im Frühjahr) ausgesprochen.
  • Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.
  • Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Kein Kind soll durch diesen Lockdown Schaden nehmen. Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson.
  • Der Betrieb soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 aber auf ein Minimum reduziert werden.

Es geht der dringende Appell des Ministeriums an alle Eltern, das Betreuungsangebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren sind für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. Alle Eltern werden gebeten: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!