Unternehmen müssen sich registrieren

Bestätigte Corona-Tests für Mitarbeitende

Unternehmen können ihren Mitarbeitenden ab sofort einen Nachweis über ein Corona-Testergebnis ausstellen. Foto: Pixabay

Arbeitgeber*innen können ihren Mitarbeitenden nun auch offiziell einen Corona-Testnachweis ausstellen. Unternehmen, die innerbetriebliche Corona-Schnelltests anbieten und über das Ergebnis einen Nachweis ausstellen möchten, müssen dies beim Landes-Gesundheitsministerium online anzeigen. Dazu hat das Ministerium die Seite www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige angelegt. 

Der Kreis Kleve wird vom Ministerium lediglich informiert, welche Unternehmen im Kreisgebiet Beschäftigtentestungen durchführen. Weitere Informationen liegen dem Kreis nicht vor.

Unternehmen tragen die Kosten

Für die Mitarbeitenden soll die Beschäftigtentestung kostenlos sein. Das Unternehmen beschafft und bezahlt die Tests. Diese können von einer beauftragten Firma, aber auch von Beschäftigten des Unternehmens durchgeführt werden. Die Tests müssen den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung entsprechen. Das bedeutet: Die bekannten Corona-Schnelltests („PoC-Tests“) müssen durch fachkundiges, geschultes Personal durchgeführt werden. Alternativ können die Unternehmen den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer geschulten Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. 

Das Land NRW informiert online unter www.land.nrw/corona zur Corona-Pandemie. Die Info-Hotline Tel. 0211 9119-1001 ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr geschaltet.