Bereinigung über Insolvenzen ist der falsche Weg
Eine Krankenhausplanung über Insolvenzen ist nach Ansicht des Vorsitzenden der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der katholischen Krankenhäuser in der Diözese Münster, Dr. Klaus Goedereis, “sicher nicht der richtige Weg”.
Die Kliniken stehen vor einer Umstrukturierung und einem Konzentrationsprozess. Diese Entwicklung müsse aber verantwortlich gestaltet werden, sagte Goedereis auf der Mitgliederversammlung in der Akademie für Gesundheitsberufe.
Für die 55 katholischen Häuser im Bistum Münster sieht der Vorstandsvorsitzende der St.-Franziskus-Stiftung in Münster die Notwendigkeit engerer Zusammenarbeit. Allerdings be¿ nden sich die Kliniken auch hier in einem engen Korsett von Gesetzen und Verordnungen, wie der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Matthias Blum, erklärte: “Eine interne Einigung auf Zusammenarbeit ist kartellrechtlich nicht zulässig.”
Dies sei absurd. Eine Flut von neuen Regelungen und Vorschriften, die nicht immer zueinander passten, belasteten die Verwaltungen der Kliniken und deren Wirtschaftlichkeit. 16 neue Gesetze aus dem Bundesgesundheitsministeriums seien in diesem Jahr umzusetzen. Die Überarbeitung des Fallpauschalen-Systems zur Abrechnung der Leistungen lasse die Erläuterungen dazu von 6.000 auf 8.000 Seiten wachsen.
In diesem Umfeld wird der künftige Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen erwartet. Die dafür erstellte Studie emp¿ ehlt zentrale Standorte der Hochleistungsmedizin und kleinere Krankenhäuser für die Grundversorgung, erläuterte Michael Süllwold, stellvertretender Leiter des Verbandes der Ersatzkrankenkassen (vdek) in Nordrhein-Westfalen. Er forderte “Mut zur Veränderung von allen Beteiligten”.
Bisher habe es bei allen Reformbemühungen eine “eher konservative Fortschreibung ” gegeben, die von einer Überversorgung bei guter Erreichbarkeit ausgehe. Bei der Erreichbarkeit sieht Matthias Blum schon eine KonÀ iktlinie. Das Gutachten des Landes gehe davon aus, dass jeder Bürger in 30 Minuten ein Krankenhaus der Grundversorgung erreichen können müsse. Es gebe aber den rechtlichen Anspruch, dies in 15 bis 20 Minuten schaffen zu müssen. Insbesondere bei Schlaganfällen sei eine möglichst schnelle Versorgung notwendig.
Blum bekundete für die Krankenhausgesellschaft NRW Bereitschaft, sich an einem geordneten Umstrukturierungsprozess zu beteiligen, der auch zu Schließung von Stationen und Kliniken führen könne. Voraussetzung müsse sein, dass sich das gut begründen lasse. Vor allem aber “muss sich die Politik dazu bekennen und die Mittel dafür bereitstellen”, forderte Blum.