Den Kreis Kleve erreichen zuletzt vermehrt Beschwerden von Kundinnen und Kunden, die vermeintlich zu hohe Kosten für eine Dienstleistung der Kreisverwaltung gezahlt haben.

Tatsächlich haben diese Personen jedoch häufig einen gewerblichen Zwischenhändler beauftragt, der diese Dienstleistung dann – gegen ein Entgelt von den Kunden – beim Kreis Kleve beauftragt. Dies geschieht beispielsweise im Bereich der KFZ-Zulassung, der Bauaktenauskunft oder bei einer Aussage zum Altlastenkataster.

Das Anbieten einer solchen Dienstleistung als gewerbliche Firma ist nicht gesetzeswidrig – solange bei den Kunden nicht der Eindruck erweckt wird, dass es sich um einen Service der Kreisverwaltung Kleve handelt. Wer jedoch eine Dienstleistung direkt beim Kreis Kleve wahrnehmen möchte, sollte Folgendes beachten:

Auf jeden Fall die Webseite www.kreis-kleve.de aufrufen. Dort sind alle Dienstleistungen im Bereich „Service“ mit Kontaktformular oder Ansprechperson nach Themen gelistet.

Bei der Suche über die gängigen Suchmaschinen sind hingegen häufig die gewerblichen Anbieter hoch gelistet.
Bei Anträgen und Online-Angeboten auf das Kreis-Kleve-Logo achten – dieses darf nur von der Kreisverwaltung verwendet werden.

Im Zweifel ruhig die Ansprechperson fragen, ob sie beim Kreis Kleve angestellt ist oder für einen gewerblichen Dienstleister arbeitet.