Automatenknacker sind geständig
Die Staatsanwaltschaft Kleve wirft einem 28-jährigen Krefelder und einem 20-jährigen Mülheimer vor, gemeinsam mit einer dritten Person von Ende September bis Oktober vergangenen Jahres Geldautomaten in Tönisvorst, Puhlheim, Moers und Mülheim-Kärlich gesprengt zu haben. Außerdem sollen der Krefelder und der dritte Mann Ende Dezember 2018 mehrere Einbrüche verübt haben.
In der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober 2018 (das KB berichtete) sprengte das Trio auch den Geldautomaten am Twistedener Scheidweg in der Nähe vom „Irrland“. Dabei wurde die Abdeckung des Geldautomaten abgerissen und etwa 20 Meter weit fortgeschleudert. Der Tresor im Geldautomaten wurde oberflächlich beschädigt und konnte durch die Täter nicht geöffnet werden.
Der Ermittlungsleiter der Polizei führte aus, dass die Sprengungen alle nach demselben Muster abgelaufen sind. Die Männer hebelten die Automatenverkleidung auf, verlegten dort Schläuche, stellten eine Propangasflasche dazu und entzündeten sie erst über Mullbinden, dann mit einer flüssigen Lunte. Das Gemisch in Tönisvorst entzündete sich jedoch nicht. In Pulheim kam es nicht zur Explosion, weil die Täter wegen des LEG-Tanks und der Nähe zur Tankstelle die Tat nicht vollzogen. Der Anwalt des Krefelders monierte, dass dieser Fall im Verfahren nicht hätte zugelassen werden dürfen.
Dem Trio auf der Spur
In Moers erfolgte eine Explosion, wobei der Tresor bis zum Fahrbahnrand flog, das Geld teilweise verbrannte. Am Ende fehlten 1460 Euro. In Mülheim-Kärlich blieb das Trio wie in Twisteden ohne zählbares Ergebnis – darum später auch die Diebstähle. Der Beamte sprach von „gefährlichem Halbwissen“, was die Methode anging, und einer „Sache für Amateure“. Über die zurückgelassenen Tatwerkzeuge, DNA-Spuren und der Handy-Überwachung kam man dem Trio schließlich auf die Spur.
Beide Angeklagten gaben sich geständig. Als Motiv gab der junge Krefelder an, dass er die Taten wohl aus alter Verbundenheit mit dem polizeilich als Hooligan eingestuften dritten Mann begangen habe. Neun Jahre zuvor hatte er in Bayern mehrere Raubüberfälle – darunter auch mit schwerer Körperverletzung – begangen, erhielt aber eine Jugendstrafe auf Bewährung, während der Komplize einsaß. Der 20-jährige Mülheimer nannte Geldprobleme und das Gefühl, nicht mehr weiter zu wissen, als seine Motive. Außerdem wurden gravierende Probleme im familiären Umfeld deutlich. Nach dem Pulheim-Ereignis habe er aufgehört, sei nach Österreich gegangen. Dort habe der dritte Mann ihn aufgesucht und zu weiteren Taten verleitet.
Eine Gutachterin des Jugendamtes empfahl, den 20-Jährigen strafrechtlich nicht als „Jugendlichen“, sondern als „Heranwachsenden“ einzuordnen. Das Verfahren wird am 10. Oktober mit den Plädoyers und dem Urteil abgeschlossen.