Auswirkungen von Corona noch nicht erkennbar

Die aktuelle Corona-Krise wirkt sich spürbar auch auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt aus. Durch Kurzarbeit, Jobverlust oder fehlende Aufträge erfahren Mitarbeiter und Unternehmer vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen. Mit dem Sozialschutz-Paket erleichtert die Bundesregierung sowohl abhängig Beschäftigten als auch Kleinunternehmern und Solo-Selbstständigen den Zugang zu Sozialleistungen. So können sie in einem vereinfachten Verfahren bis zum 30. Juni 2020 die Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen. „Aktuell ist noch nicht erkennbar, in welchem Umfang die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Kleve von diesem finanziellen Sicherungsinstrument Gebrauch machen werden“, erklärt Landrat Wolfgang Spreen. „Die nächsten Monate werden zeigen, in welchem Umfang sich die Corona-Krise auf die SGB-II-Zahlen im Kreis Kleve auswirkt.“

Sozialschutz-Paket erleichtert SGB-II-Zugang

Im Kreis Kleve leben derzeit 14.286 Menschen in 7.830 SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (BG). Dies sind 67 BG mehr als im März 2020. In den vergangenen zwölf Monaten ist der Zahl der BG und damit auch die Zahl der Menschen im SGB-II-Leistungsbezug kontinuierlich gesunken.  Landrat Wolfgang Spreen: „Ob die nun erkennbare leichte Steigerung der Kennzahlen bereits eine erste Auswirkung der Corona-Krise ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.“ Die Zahlen der Vermittlung in Arbeit werden in der Statistik des Jobcenters Kreis Kleve mit einer dreimonatigen Wartezeit erfasst. Im Dezember 2019 konnten 159 Personen in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt werden (davon 16 in Kevelaer). Weitere 87 Menschen arbeiten nun in einem Minijob. Insgesamt konnte das Jobcenter Kreis Kleve im Jahr 2019 insgesamt 4.157 Leistungsempfänger in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln.

Im Jahr 2018 lag diese Zahl bei 4.461 Personen. „Nach drei Jahren, in denen uns eine sehr stabile, gute Wirtschaftslage hohe Vermittlungszahlen ermöglichte, war der Arbeitsmarkt Ende 2019 deutlich gesättigt. Darüber hinaus ist auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die vermittelt werden konnten, im Jahr 2019 gesunken“, erläutert Landrat Wolfgang Spreen.

Im März 2020 wurde zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II ein Betrag in Höhe von rund 9,31 Mio. Euro aufgewendet. Auf den Kreis Kleve und die Kommunen entfielen hiervon etwa 2,17 Mio. Euro für die Kosten der Unterkunft. Bislang lagen die finanziellen Aufwendungen im Jahr 2020 (Januar bis April) bei insgesamt 25,79 Mio. Euro. Kevelaer liegt mit monatlich  415 Euro pro Unterkunft knapp unterm Durchschnitt (418 Euro).