Es ist ein klassisches lokalpolitisches Thema, bei dem sich Politik und Verwaltung immer wieder in den Haaren liegen: Bauen nach Bebauungsplan oder nach § 34 BauGB. Im vorliegenden Fall könnte letzterer zur Anwendung kommen. Das beabsichtigte Bauvorhaben (Wohnbebauung auf dem Gelände des Stahlhandels Dohr, das KB berichtete) entspricht den Vostellungen der Stadtplaner wie denen der Politiker für diesen Bereich. Warum also einen zeit- und kostenintensiven Bebauungsplan aufstellen? Darüber diskutierten Verwaltung und Politik in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstagabend.

Das konkrete Vorhaben war der Politik in der vorangegangenen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses von der Seite des potenziellen Investors vorgestellt worden. Wie schon dort betonte FDP-Chef Jan Itrich, seine Fraktion habe nichts gegen eine entsprechende Wohnbebauung an dieser Stelle und lobte ausdrücklich die Errichtung bezahlbaren Wohnraums, die Teil des Projektes ist. Gleichzeitig wies er aber auch auf die Crux der Planung nach § 34 hin: „Was uns nicht überzeugt, ist, wie mit der Beteiligung umgegangen werden soll.“

„Eine kluge Entscheidung“

Im Gegensatz zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist hier nämlich eine Bürgerbeteiligung nicht vorgesehen. „Die Aufstellung eines Bebauungsplanes war schon 2016 eine kluge Entscheidung“, erklärte Itrich. Ein B-Plan sei „das bessere Instrumentarium“. Er kündigte daher an, dass seine Fraktion – trotz der grundsätzlich positiven Einstellung gegenüber dem Vorhaben – ihre Zustimmung verweigern werde.

Ziemlich pragma…