Die Karnevalsjugend Kevelaer e.V. vereint inzwischen rund 120 Mitglieder. Auch in Pandemiezeiten soll das Vereinsleben aufrechterhalten werden.

Aus Leidenschaft wuchs ein Verein

Ein ziemlich rasanter Start war es, den die Karnevalsjugend Kevelaer e.V. (KJK) da hingelegt hat. Während andere Vereine bei ihrer Gründung gerade einmal die Mindestzahl an Mitgliedern erreichen, starteten die Karnevalist*innen 2019 mit einer Gruppe, die schon bald in den dreistelligen Bereich gehen sollte. Angefangen hatte alles schon drei Jahre zuvor. Fünf junge karnevalsbegeisterte Männer hatten sich die Idee in den Kopf gesetzt, mit einem eigenen Wagen im Karnevalszug mitzuziehen. Etwas Geld in die Hand genommen, Freunde und Familie animiert, einen ausrangierten Schweinetransporter besorgt und es konnte losgehen. Im September 2019 folgte dann die Vereinsgründung, heute sind rund 120 Mitglieder dabei. Pandemiebedingt bleibt die Geselligkeit aktuell zwar auf der Strecke, der Vorstand nutzt die Zeit dennoch, um Vereinsaktionen zu planen. Unter anderem läuft derzeit eine Osterhasenaktion.

„Wir wollen ein bisschen Raum für die Jugend in Kevelaer schaffen“, beschreibt Vorstandsmitglied Henrik Lange das übergeordnete Ziel des Vereins. Der Karneval ist und bleibe zwar der Kern des Ganzen, die Aktivitäten sollen aber darüber hinausgehen. Im Visier habe man neben vereinsinternen Aktionen regelmäßige Partys für jeden zu veranstalten, die Osterhasenaktion zu etablieren und eine Schrottsammelaktion ins Leben zu rufen. Man wolle etwas für die Jugend in Kevelaer und den Ortschaften machen. Dabei wolle man die Strukturen recht locker halten. „Bei uns hat man keine Verpflichtungen“, sagt Vorstandsmitglied Julian Binn. Ein Mindestalter von 16 Jahren (Ende offen) und 15 Euro Jahresbeitrag ist alles. „Bei uns kann jeder kommen, der Bock hat.“ Eine erste größere Aktion, die sich auch an Nicht-Mitglieder richtet, ist vor Kurzem bereits angelaufen: die Osterhasenaktion. Hierbei verteilen Mitglieder der KJK in der Nacht zu Ostersonntag Schokoladenosterhasen. Die Bürger*innen können d…