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Anmeldung zum Grundschuljahr 2017/18

1. Oktober 2016/in Kevelaer/von Kevelaerer Blatt

Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2010 bis einschließlich 30. September 2011 geboren sind, werden zum 1. August 2017 schulpflichtig. Sie können in der Woche vom 7. bis 11.11.2016 an einer Grundschule der Stadt Kevelaer angemeldet werden. Ein entsprechendes Mitteilungsschreiben der Stadt bekommen die Erziehungsberechtigten in den nächsten Tagen.
Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Außerdem spielt die gewünschte Schulart und die Aufnahmekapazität der Schule eine Rolle. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden und den Erziehungs- berechtigten somit keine Mitteilung zugegangen ist, werden diese gebeten, sich bis zum 31. Oktober 2016 beim Schulverwaltungsamt der Stadt (Telefon 02832/122410) zu melden.
Kinder, die nach dem 30. September 2017 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Antragsvordrucke sind bei den Grundschulen erhältlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Schlagworte: Familie
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https://www.kevelaerer-blatt.de/wp-content/uploads/2020/12/Logo-KB-1-1.png 0 0 Kevelaerer Blatt https://www.kevelaerer-blatt.de/wp-content/uploads/2020/12/Logo-KB-1-1.png Kevelaerer Blatt2016-10-01 00:00:002021-03-08 10:30:31Anmeldung zum Grundschuljahr 2017/18
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