Ab 31. Oktober 2022 können Kinder an den Kevelaerer Grundschulen gemeldet werden

Anmeldephase für Einschulung beginnt

An den Kevelaerer Grundschulen beginnt die Anmeldephase am 31. Oktober 2022. Foto: Pixabay

Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis einschließlich 30. September 2017 geboren sind, werden zum 1. August 2023 schulpflichtig. Sie können in der Zeit vom 31. Oktober 2022 bis 11. November 2022 an einer Grundschule der Wallfahrtsstadt Kevelaer angemeldet werden. 

Hierzu wurde den Erziehungsberechtigten bereits ein entsprechendes Informationsschreiben mit dem Anmeldevordruck zugesandt. Es ist zu beachten, dass im Vorfeld zwingend Termine mit den Sekretariaten im Rahmen der genannten Anmeldezeiten abzusprechen sind, weist die Wallfahrtsstadt Kevelaer auf den Ablauf hin. Weiter heißt es: „Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung die derzeit gültige Coronaschutzverordnung NRW gilt. Es wird empfohlen, auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine medizinische Maske (mindestens ‚OP-Maske‘) zu tragen.“

Kein Anspruch auf Annahme

Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. 

Eine Besonderheit ist in Winnekendonk bzw. Kervenheim zu beachten: Bei der Anmeldung am Grundschulverbund Overberg / St. Norbert entscheidet die Schulleitung, an welchem Standort das Kind beschult wird. 

Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden und den Erziehungsberechtigten somit keine Mitteilung zugegangen ist, werden diese gebeten, sich beim Schulverwaltungsamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer (Tel. 02832 / 122 -411 oder 122-419) zu melden. 

Kinder, die nach dem 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Antragsvordrucke sind bei den Grundschulen erhältlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. 

Die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder können sich auf der Homepage der Grundschulen über die jeweilige Grundschule informieren. Weitere Informationen hierzu finden sie zudem im Informationsschreiben des Schulverwaltungsamtes sowie über die Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer unter www.kevelaer.de.

Grundschulen

St. Antonius Grundschule

Biegstraße 1, 47623 Kevelaer

St. Hubertus Grundschule

Hubertusstraße 46, 47623 Kevelaer

St. Franziskus Grundschule

Dorfstraße 10, 47624 Kevelaer

Städt. Kath. Grundschule

Hauptstraße 20, 47625 Kevelaer

Overberg / St. Norbert 

Sonsbecker Straße 17, 47626 Kevelaer

Overberg / St. Norbert 

Et Everdonk 1, 47627 Kevelaer