Anmeldephase an Grundschulen beginnt im Oktober

Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis einschließlich 30. September 2015 geboren sind, werden zum 1. August 2021 schulpflichtig. Sie können in der Zeit vom 26. Oktober bis 6. November an einer Grundschule der Wallfahrtsstadt Kevelaer angemeldet werden. Hierzu erhalten die Erziehungsberechtigten ein Informationsschreiben mit dem Anmeldevordruck zugesandt. Es ist zu beachten, dass im Vorfeld zwingend Termine mit den Sekretariaten im Rahmen der genannten Anmeldezeiten abzusprechen sind. Außerdem ist zu beachten, dass bei der Anmeldung die derzeit gültige Coronaschutzverordnung NRW gilt: Tragen Sie bitte auf dem gesamten Schulgelände sowie im Schulgebäude zum vereinbarten Termin eine Mund-Nasen-Bedeckung und halten Sie den Mindestabstand von 1,50 Meter ein.

Erziehungsberechtigte können ihr Kind bei freien Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Außerdem spielt die gewünschte Schulart und die Aufnahmekapazität der Schule eine Rolle. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Bei der Anmeldung am Grundschulverbund Overberg / St. Norbert entscheidet die Schulleitung, an welchem Standort das Kind beschult wird.

Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden und den Erziehungsberechtigten somit keine Mitteilung zugegangen ist, werden diese gebeten, sich bis zum 23. Oktober beim Schulverwaltungsamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer unter Tel. 02832 / 122-411 oder 02832 / 122-419 zu melden.

Entscheidung über vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung

Kinder, die nach dem 30. September 2021 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Antragsvordrucke sind bei den Grundschulen erhältlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Auf Grund der Einschränkungen durch Covid-19 finden an den Grundschulen keine „Tage der offenen Tür“ statt. Die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder werden gebeten, sich auf den Homepages der Grundschulen zu informieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Informationsschreiben des Schulverwaltungsamtes sowie online über die Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer unter www.kevelaer.de.