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3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain)

Allgemeinverfügung: Quarantäne schon vor Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt

29. Oktober 2020/in Kevelaer/von Kevelaerer Blatt

Das Gesundheitsamt des Kreises Kleve nimmt nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes nach Bekanntwerden eines positiven Corona-Infektionsfalls unverzüglich Kontakt mit dieser Person auf und ordnet dann auch die Quarantäne für die erkrankte Person und deren Haushaltsangehörige an. Seit Anfang Oktober können Personen, die auf Veranlassung des Gesundheitsamtes auf das Coronavirus getestet werden, selbst ihr Testergebnis beim Labor abrufen und damit die Zeitspanne von der Testung bis zur Information über ihr Testergebnis verkürzen. Dies führt aktuell dazu, dass die getestete Person deutlich früher als das Gesundheitsamt von dem positiven Testergebnis erfährt, denn die Testergebnisse gehen teilweise bis zu 48 Stunden später vom Labor beim Gesundheitsamt ein. Anschließend muss das Ergebnis in Kleve zunächst in einer Datenbank erfasst werden, bevor die getestete Person telefonisch über das Ergebnis informiert werden kann. Dies kann in Einzelfällen bedeuten, dass bis zu vier oder fünf Tage zwischen dem Selbst-Abruf des Testergebnisses und dem Anruf des Gesundheitsamtes vergehen, obwohl der Kreis Kleve seit Beginn der Pandemie immer wieder weiteres Personal eingestellt und Personal aus anderen Fachbereichen zur Unterstützung des Gesundheitsamtes eingesetzt hat.

„Aufgrund des aktuellen, exponentiellen Anstiegs der Corona-Infektionszahlen ist jedoch weiterhin eine schnelle Isolierung der erkrankten Personen und der Haushaltsangehörigen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Krankheit erforderlich“, so Landrat Wolfgang Spreen. Deshalb hat der Kreis Kleve am heutigen Donnerstag, 29. Oktober 2020, auf der Grundlage des § 28 Infektionsschutzgesetz eine Allgemeinverfügung zur „Anordnung von Quarantäne für positiv auf Corona getestete Personen und deren Haushaltsangehörige für das Gebiet des Kreises Kleve“ erlassen. Diese besagt, dass für positiv auf das Coronavirus getestete Personen ab dem Bekanntwerden des Testergebnisses eine häusliche Quarantäne angeordnet wird. Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen oder während der Quarantäne auftreten, endet die Quarantäne zehn Tage nach der Testung. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen nicht unterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.

Für Haushaltsangehörige wird ebenfalls eine häusliche Quarantäne ab dem gleichen Zeitpunkt angeordnet. Diese Quarantäne ist jeweils vier Tage länger als die Quarantäne der positiv getesteten Person. Die angeordneten Zeiträume der Quarantänen richten sich nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Haushaltskontakte können die häusliche Quarantäne für eine Testung unterbrechen. Ein negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der Quarantäne. Die Allgemeinverfügung regelt ferner für wenige Bereiche mögliche Ausnahmen.

Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 31. Oktober 2020, in Kraft. Der Text der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt (www.kreis-kleve.de)

Schlagworte: Allgemeinverfügung, Corona-Virus, Covid-19, Quarantäne
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