Bundestagsabgeordneter Stefan Rouenhoff zum ‚Agrarpaket‘
‚Agrarpaket’ der Bundesregierung
„Die im sogenannten ‚Agrarpaket’ der Ampel enthaltenen Maßnahmen erweisen sich leider als völlig unzureichend. Es zeigt sich, dass die vollmundigen Ankündigungen der Bundesregierung, die Landwirtschaft in Deutschland umfassend zu entlasten und für die von ihr eingeführten Belastungen zu kompensieren, lediglich Lippenbekenntnisse waren“, so der Bundestagsabgeordnete des Kreises Kleve Stefan Rouenhoff (CDU).
In der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages vor der Sommerpause hatte die Bundesregierung mehrere für die Landwirtschaft relevante Gesetzentwürfe in das Parlament gebracht.
Zur Erinnerung: Im vergangenen Winter hatte die Bundesregierung drastische Sparmaßnahmen aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem November, das die Haushaltsführung der Ampel-Koalition als verfassungswidrig einstufte, umsetzen müssen. In der Folge wurde der Rotstift vor allem bei den Landwirten, z. B. durch die Abschaffung der Agrardieselrückvergütung, angesetzt. Dies wiederum führte im vergangenen Winter zu massiven Protesten der Landwirte in der ganzen Republik. So werden künftig mit dem ‚Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften‘ zwar auch größere Lieferanten wie Molkereigenossenschaften vor unlauteren Handelspraktikanten geschützt. Allerdings bringen die übrigen Gesetzesänderungen den Landwirten weder höhere Erzeugerpreise noch kompensieren sie die wegfallende Steuervergünstigung beim Agrardiesel.
Das ‚Erste Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes’ sieht vor, zusätzliche Mittel für Öko-Regelungen zugunsten von Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und für Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität zu verplanen. Die neuen Regelungen sind jedoch ungenau und in der Finanzierung vollkommen ungewiss.
Viele Grünlandbetriebe können von der geplanten Öko-Regelung nicht profitieren. Gleichzeitig könnte die neue Öko-Regelung bereits erfolgreiche Programme und Maßnahmen torpedieren.
Die Bundesregierung konnte auch Befürchtungen nicht ausräumen, dass das Gesetz zusätzliche Mitteilungs- und Dokumentationspflichten für Ihren Berufsstand mit sich bringt. Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag lehnte daher beide Gesetzvorlagen ab.
Mit dem ‚Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft‘ will nun auch die Ampel die Tarifermäßigung für Einkünfte aus Forst- und Landwirtschaft (‚Tarifglättung‘), die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Jahr 2014 eingeführt hat, bis 2028 verlängern. Die Verlängerung hatte die Union aus der Opposition heraus gefordert. Die Regelung bringt mit ihrem Drei-Jahres-Betrachtungszeitraum einen Vorteil bei stark schwankenden Einkünften. Denn mit der jährlichen Durchschnittsbildung wird im Jahr höherer Einkünfte ein – aufgrund der Steuerprogression – hoher Steuersatz vermieden.
Mit der Durchschnittsbildung sinkt der persönliche Steuersatz und damit auch die Steuerbelastung des landwirtschaftlichen Betriebes insgesamt. Diese Maßnahme mit einer Entlastungswirkung von 50 Mio. € im Jahr ist angesichts der geplanten Ampel-Steuererhöhungen nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Konkret: Der Wegfall der Agrardieselrückvergütung macht 450 Mio. Euro aus, die Absenkung des Durchschnittssteuersatzes für pauschalierende Landwirte von 9,0 Prozent auf 7,8 Prozent macht 95 Mio. Euro aus.
Bei dieser vermeintlichen Entlastung handelt es sich jedoch um eine Milchmädchenrechnung. Denn die Ampel plant mit der Absenkung des Pauschalsteuersatzes im Jahressteuergesetz 2024 schon die nächste Belastung vieler kleiner und mittlerer Betriebe in Höhe von 80 Mio. Euro. Diese Mehrbelastung wird bereits 2025 wirksam, die Tarifglättung frühestens 2026. Schließlich bringt die Tarifglättung vielen Betrieben nichts, wenn sie als GmbH oder Genossenschaft organisiert sind.
„Von einem großen Entlastungspaket, das hochrangige Vertreter der Bundesregierung im Rahmen der großen Bauernproteste zu Beginn des Jahres versprachen, kann keine Rede sein. Die Maßnahmen sind vollkommen unzureichend“, so Rouenhoff.
„Es braucht weitreichendere Maßnahmen, die den umfassenden Ankündigungen der Ampel-Vertreter gerecht werden“, erklärt der CDU-Abgeordnete Stephan Wolters, der Mitglied im Ausschuss für ‚Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume’ des nordrhein-westfälischen Landtags ist.
Die Endabstimmung zu diesem Gesetzpaket werde am 27. September 2024 im Bundesrat erfolgen, so Wolters weiter. Die unionsgeführten Bundesländer haben bereits erhebliche Kritik an diesen Ampel-Plänen geäußert.
„Die Ampel-Regierung muss ihre Pläne ändern, weil ansonsten immer mehr familiengeführte landwirtschaftliche Höfe in die Betriebsaufgabe getrieben werden. Wir wollen keine Strukturbrüche“, erklären die beiden Kreis Klever Abgeordneten.