Wegen sexueller Belästigung einer 25-Jährigen bei der Scheunenfete der Landjugend in Winnekendonk sollte ein Weezer eine Geldstrafe zahlen. Gegen den Strafbefehl legte der Mann Widerspruch ein, es kam zum Prozess vor dem Amtsgericht Geldern (das KB berichtete). Bei dem Fortsetzungstermin akzeptierte der Angeklagte nun den Strafbefehl.

Angeklagter bestritt die Vorwürfe

Laut Anklageschrift soll sich der Vorfall im April vergangenen Jahres wie folgt zugetragen haben: Beim Verlassen der Scheunenfete soll der Angeklagte die junge Frau aus Goch an die Brust und in den Schritt gefasst haben. Danach soll er ihr Oberteil nach vorne gezogen und ihr Bier in den Ausschnitt geschüttet haben. Schließlich, so führte die Staatsanwältin weiter aus, soll er mit der Zunge über die Fensterscheibe des Fahrzeugs geleckt haben, in dem die 25-Jährige von einer Bekannten nach Hause gebracht werden sollte. Der Weezer bestritt die Vorwürfe. Er habe die junge Frau nicht angefasst, sagte er. Seine Aussage wurde gestützt durch die Einlassungen seiner Freunde, mit denen er die Feier besucht hatte. 

Unbestritten und bereits verhandelt ist ein weiterer Vorfall an dem feuchtfröhlichen Party-Abend: Der damalige Freund der Geschädigten ging vor der Scheune auf den Angeklagten los und schlug auf ihn ein, so dass …